Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Hundesteuer
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies der Stadtverwaltung innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das entsprechende Alter erreicht hat, schriftlich anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Das gleiche gilt für die Veräußerung eines Hundes. In der Anzeige ist der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Für jeden Hund, egal ob er steuerpflichtig ist oder nicht, wird bzw. wurde eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese Hundesteuermarke bleibt Eigentum der Gemeinde und bleibt für eine bestimmte Dauer gültig. Die Hundesteuermarke ist gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen.
Dasselbe gilt für Kampfhunde. Kampfhunde sind Hunde, die im Sinne der "Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde" vom 03. August 2000 als Kampfhunde gelten.
Kosten
Steuersätze:
Die Hundesteuer beträgt im Jahr 78,00 € für den Ersthund. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.
Die Steuer für Kampfhunde beträgt jährlich 600,00 €.
Die Zwingersteuer beträgt 234,00 €. Werden im Zwinger mehr als fünf Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu fünf weitere Hunde um 234,00 €.
Ansprechpartner
StadtkasseIm Städtle 116
72519 Veringenstadt

Frau Sabrina Bogoslaw
Zimmer 002
Im Städtle 116
72519 Veringenstadt (07577) 93 0 - 21
(07577) 930 - 50