Kirchenaustrittserklärung
Allgemeine Informationen
Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (katholisch, evangelisch) kann beim Standesamt erklärt werden.
Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Änderung mit. Die Mitteilung an die Kirchen erfolgt automatisch.
Ein Wiedereintritt in die Kirchengemeinschaft kann nur bei der jeweiligen Verwaltungsstelle der Kirche erfolgen.
Gebühren
Gebühren:
Die Gebühr für die Bearbeitung des Kirchenaustritts beträgt 12,00 €.
Ansprechpartner
Bürgerbüro/BürgerdiensteIm Städtle 116
72519 Veringenstadt
Frau Saskia Reinberger (07577) 93 0 - 30
(07577) 930-50