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Kirchenaustrittserklärung


Allgemeine Informationen

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (katholisch, evangelisch) kann beim Standesamt erklärt werden.

Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Änderung mit. Die Mitteilung an die Kirchen erfolgt automatisch.

Ein Wiedereintritt in die Kirchengemeinschaft kann nur bei der jeweiligen Verwaltungsstelle der Kirche erfolgen.

 


Gebühren

Gebühren:

Die Gebühr für die Bearbeitung des Kirchenaustritts beträgt 12,00 €.

 

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro/Bürgerdienste
Im Städtle 116
72519 Veringenstadt

Frau Saskia Reinberger
Telefon (07577) 93 0 - 30
Telefax (07577) 930-50

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