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Grundsteuer


Allgemeine Informationen

Grundsteuer

Bebaute und unbebaute Grundstücke unterliegen der Grundsteuer. Die Bemessungsgrundlagen werden nach Bewertungskriterien vom Finanzamt Sigmaringen festgelegt. Die Steuer wird dann von der Gemeinde aufgrund des Steuermeßbescheids des Finanzamtes festgesetzt.
Der Hebesatz beträgt für land- u. forstwirtschaftl. Grundstücke (Grundsteuer A) 330 v. H., für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 310 v. H. der Steuermessbeträge.


Ansprechpartner

Stadtkasse
Im Städtle 116
72519 Veringenstadt

Frau Lisa Ring
Zimmer 002
Im Städtle 116
72519 Veringenstadt
Telefon (07577) 93 0 - 21
Telefax (07577) 930 - 50

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