Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan „Solarpark Veringenstadt“ sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Solarpark Veringenstadt“

Stadt Veringenstadt, den 15. 05. 2023

Der Gemeinderat der Stadt Veringenstadt hat am 22.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Veringenstadt“ auf der Gemarkung Veringenstadt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Veringenstadt“, Stadt Veringenstadt, Gemarkung Veringenstadt, nach dem Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen.

 

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Veringenstadt“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und Bebauung des Plangebiets mit Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen und die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert.

 

Die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage fördert den Ausbau der regenerativen Energieerzeugung, dient der lokalen Wertschöpfung und ist ein Beitrag zur verbrauchsnahen, dezentralen Stromversorgung. Mit seinem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächenphotovoltaikanlagen auszuweisen. Das erklärte Ziel des Landes Baden-Württemberg, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent zu senken und bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen (§4 Klimaschutzgesetz BW) sowie das Ziel des Bundes, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2030 auf 80 % (Treibhausgasneutralität nach der Vollendung des Kohleausstieg) zu erhöhen (§§ 1 und 1a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023), stehen im Einklang mit den geplanten Freiflächenphotovoltaikanlagen.

 

Der ca. 13,8 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Veringenstadt“ umfasst die Flurstücke Nr. 810, 816 und 824 auf der Gemarkung Veringenstadt. Das Plangebiet liegt rund 2 km südöstlich von Veringenstadt im Gewann „Hinter dem Steinbühl“ nahe der Gemeindegrenze zu Hettingen. Bei den Flächen innerhalb des Geltungsbereichs handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Die Flächen werden durch einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg durchzogen. Umliegend grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen sowie südlich ein Wald an.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

 

 

Maßgebend ist der Übersichtslageplan zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 14.09.2022.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023 bei der Stadt Veringenstadt, Im Städtle 116, 1. Obergeschoss, Zimmer 101 während der üblichen Öffnungszeiten (s. nachfolgend) öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Haupt- und Bauamt der Stadt Veringenstadt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Veringenstadt:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag             von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                                                                               von 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag                                                                         von 14.00 bis 18:00 Uhr

Oder nach telefonischer Vereinbarung

 

Bebauungsplanunterlagen

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Veringenstadt“ vom 17.04.2023 umfasst folgende Unterlagen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vollständig ausgelegt werden:

  • Übersichtslageplan zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Veringenstadt“, Stand 14. September 2022
  • Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Veringenstadt“, Planzeichnung, Stand 17. April 2023
  • Vorentwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Veringenstadt“, Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften mit Begründung, Stand 17. April 2023
  • Vorläufige Fassung des Umweltberichts zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Veringenstadt“, Stand 17. April 2023

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.veringenstadt.de ab dem 15.05.2023 eingestellt.

 

Veringenstadt, den 05.05.2023

 

 

 

Maik Rautenberg

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan „Solarpark Veringenstadt“ sowie die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Solarpark Veringenstadt“

Unsere Veranstaltungen

Sind Sie
noch auf der Suche?

Durchsuchen Sie die Seite mit Stichwörtern: