Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Das Bürgerbüro weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2024 die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen entfällt. Auch Verlängerungen für bereits ausgestellte Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Alle bis dahin ausgestellten Kinderreisepässe behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Wer also für sein Kind noch einen Kinderreisepass beantragen, verlängern bzw. aktualisieren möchte, muss dies bis spätestens zum 31.12.2023 erledigen.
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen dann der reguläre Personalausweis sowie der Reisepass zur Verfügung. Welches Ausweisdokument für Ihr Kind bei einer Reise notwendig ist, können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes einsehen (www.auswaertiges-amt.de). Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin erforderlich sind. Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 4 bis 6 Wochen. Zu den Haupturlaubszeiten ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Der Kinderreisepass hingegen konnte direkt vor Ort ausgestellt werden, was ab 01.01.2024 dann nicht mehr möglich ist! Die Dokumente haben bei Personen unter 24 Jahren eine maximale Gültigkeit von 6 Jahren. Ist das Kind auf dem Ausweis aufgrund seiner Entwicklung nicht mehr zu erkennen, verliert das Dokument seine Gültigkeit.
Zur Antragstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Kinder bzw. Personen unter 24 Jahren sind erforderlich:
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Zustimmungserklärung der Eltern
Geburtsurkunde (bei der erstmaligen Beantragung)
Bisheriges Ausweisdokument (wenn bereits vorhanden)
Gebühr 22,80 Euro für einen Personalausweis
Gebühr 37,50 Euro für einen Reisepass
Bei Personen über 6 Jahren besteht eine Fingerabdruckspflicht.
Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch unter 07577/930-30 oder per Mail an an Frau Reinberger wenden.