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Öffentliche Bekanntmachung "PV Anlage Wasserwerk Hermentingen"

Erstelldatum28.05.2026

Entwurfsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit - 1. Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV Anlage Wasserwerk Hermentingen“ 2. Entwurf Örtliche Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Anlage Wasserwerk Hermentingen“ Stadt Veringenstadt, Gemarkung Hermentingen Der Gemeinderat der Stadt Veringenstadt hat am 21.05.2026 in öffentlicher Sitzung den Ent-wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV Anlage Wasserwerk Hermentingen“, Stadt Veringenstadt, Gemarkung Hermentingen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschrif-ten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Anlage Wasserwerk Hermentingen“, Stadt Veringenstadt, Gemarkung Hermentingen, gebilligt und beschlossen diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV Anlage Wasserwerk Hermentingen“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und Bebauung des Plangebiets mit Freiflächenphotovoltaikanlagen durch den Vorhabensträger Zweckverband Wasserversorgung Zollernalb geschaffen und die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert.

Die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage fördert den Ausbau der regenerativen Energieerzeugung, dient der lokalen Wertschöpfung und ist ein Beitrag zur verbrauchsnahen, dezentralen Stromversorgung. Mit seinem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächenphotovoltaikanlagen auszuweisen. Das erklärte Ziel des Landes Baden-Württemberg, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent zu senken und bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen (§4 Klimaschutzgesetz BW) sowie das Ziel des Bundes, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2030 auf 80 % (Treibhausgasneutralität nach der Vollendung des Kohleausstieg) zu erhöhen (§§ 1 und 1a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023), steht im Einklang mit den geplanten Freiflächenphotovoltaikanlagen.

Ein Teil der erzeugten Energie wird über ein eigenes Kabel dem Wasserwerk Hermentingen zugeführt. Somit steht die Freiflächenphotovoltaikanlage in einem engen Bezug zum rundum eine standortgebundene bauliche Anlage, die einen engen Bezug zum rund 400 m entfernten Wasserwerk Hermentingen. Insbesondere in Extremfällen (Stromausfall, o. Ä.) soll damit die Stromversorgung des Wasserwerks gesichert werden.

Der vormals ca. 9,85 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV Anlage Wasserwerk Hermentingen“, der die Flurstücke Nr. 663 (teilweise), 664 und 668 auf der Gemarkung Hermentingen umfasste, wird auf die östliche Teilfläche des Flurstücks Nr. 668 beschränkt und auf ca. 3,29 ha verkleinert.

Das Plangebiet liegt rund 500 m südöstlich von Hermentingen und rund 700 m nördlich von Veringenstadt. Bei den Flächen innerhalb des Geltungsbereichs handelt es sich um eine Fettwiese mittlerer Standorte. Von Nordwesten nach Südosten fällt der Geltungsbereich auf einer Länge von rund 300 m um ca. 10 Höhenmeter von rund 719 m ü. NHN auf rund 709 m ü. NHN ab. Nach Osten wird das Plangebiet durch einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg sowie einen Gehölzstreifen begrenzt. Nördlich und südlich grenzen landwirtschaftliche Wirtschaftswege sowie landwirtschaftlich genutzten Acker- und Wiesenflächen an. Westlich des Plangebiets setzt sich die bisherige Nutzung aus dem Plangebiet fort. In ca. 60 m Entfernung befinden sich Waldflächen. Nordöstlich des Plangebiets liegt im Laucherttal, in rund 400 m Entfernung, das Wasserwerk Hermentingen.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Planzeichnung (JPEG-Bilddatei, 721,74 KB, 28.05.2026)

Dem Eingriff durch den Bebauungsplan wird eine Maßnahme zum Ausgleich zugeordnet. Diese wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Ausgleichsmaßnahme 1: CEF-Maßnahme Feldlerche auf Flst. Nr. 700 (JPEG-Bilddatei, 674,58 KB, 28.05.2026)

Im Einzelnen gilt für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Planzeichnung (Teil A) vom 21.05.2026, der Schriftliche Teil (Teil B 1.) vom 21.05.2026 und der Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) vom 31.03.2026. Für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 21.05.2026

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

von Montag, dem 01.06.2026 bis Freitag, dem 03.07.2026,

auf der Internetseite der Stadt unter der Internet-Adresse www.veringenstadt.de veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

  • Stadtverwaltung Veringenstadt, Im Städtle 116, 72519 Veringenstadt (EG, Zimmer 001, barrierefrei)

Öffnungszeiten:

  • Montag                 von   08.00 bis 12.00 Uhr
  • Dienstag               von   14.00 bis 16.00 Uhr
  • Mittwoch               von   08.00 bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag           von   08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag                  von   08.00 bis 12.00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Umweltbezogene Informationen

Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umweltbericht veröffentlicht.

a.) Umweltbericht mit Bestandsplan und Grünordnungsplan vom 12.05.2026

Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen vorrangig zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Mensch und Gesundheit, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.

Durch die geplante Bebauung kommt es zu einer Veränderung der Umweltsituation. Die Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter sowie die vorgesehenen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt

Durch den geplanten Solarpark kommt es zu geringen Lärmimmissionen. Auch tritt durch die Umspannstationen elektromagnetische Strahlung in geringem Umfang auf. Blendwirkungen auf Wohngebäude sind nicht zu erwarten. Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.

  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einem Verlust von Grünlandansaat. Gemäß der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Grom & Roth, 2026) konnte im Geltungsbereich ein Revier der Feldlerche festgestellt werden. Für den Verlust des Lebensraumes dieser Art sind vorgezogene funktionserhaltende Maßnahmen vorgesehen. Zudem ist zur Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen von Brutvögeln eine Bauzeitenbeschränkung erforderlich. Zur Minderung der Beeinträchtigungen durch die Zaunanlage wird diese kleintierdurchlässig gestaltet. Unter den Solarmodulen wird extensiv genutztes Grünland entwickelt. Um den Solarpark herum erfolgt die Anlage einer artenreichen Saumvegetation.

  • Boden

Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einer geringfügigen Versiegelung von Böden sowie zu baubedingten Beeinträchtigungen. Diese können durch Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Böden gemindert werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen werden durch die Entwicklung von extensiv genutztem Grünland kompensiert.

  • Wasser

Die Beeinträchtigungen durch die geringfügige Versiegelung von Böden werden durch eine Versickerung des Niederschlagwassers auf der Fläche und durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen für Zufahrten, Wege und Stellplätze gemindert. Es ist weder von einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate noch von Verunreinigungen des Grundwassers auszugehen. Es bestehen Hinweise auf die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen von Starkregenereignissen, die durch die Entwicklung von Grünland auf bestehenden Ackerflächen gemindert wird.

  • Klima, Luft

Durch die Nutzung erneuerbarer Energien kommt es zu einer Reduktion von Treibhausgasen im Vergleich zur Nutzung fossiler Energieträger. Durch das Vorhaben kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftbahnen mit siedlungsklimatischer Relevanz.

  • Landschaft

Das Vorhaben befindet sich in einem erhöht gelegenen, kleinräumigen Offenlandbereich westlich des Laucherttals. Durch Gehölze ist dieser reich strukturiert. Rad- oder Wanderwege befinden sich in diesem Bereich nicht. Durch die geplante Freiflächen-PV-Anlage kommt es zu einer technischen Überprägung einer bis auf eine Stromtrasse bisher unverbauten Landschaft. Die Sichtbarkeit dieser visuellen Veränderung beschränkt sich auf den Nahbereich. Eine Fernwirksamkeit entfaltet das Vorhaben nicht. Trotz der mittleren bis hohen Bedeutung der Fläche für das Landschaftsbild kommt es aufgrund der eher versteckten Lage zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Unabhängig hiervon ist eine Eingrünung der PV-Anlage mit einer Saumvegetation vorgesehen. Hinzu kommt eine natürliche Eingrünung durch die bereits vorhandenen Gehölzstrukturen.

  • Kultur- und sonstige Sachgüter

An der Wegkreuzung östlich des Plangebiets befindet sich ein Feldkreuz. Innerhalb des Geltungsbereichs sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. Sollten während der Bauarbeiten Hinweise auf archäologische Denkmale auftreten, so werden diese gemeldet und es wird die Möglichkeit zur Bergung der Funde und Befunde eingeräumt.

  • Wechselwirkungen

Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ist die Beibehaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich ändert.

  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Die Maßnahmen werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt:

- Zeitliche Beschränkung des Baubeginns

- CEF-Maßnahme für die Feldlerche

- Kleintierdurchlässige Gestaltung der Einfriedungen

- Schutz und Wiederherstellung von Böden

- Versickerung des Niederschlagwassers

- Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen

- Entwicklung von extensiv genutztem Grünland

- Entwicklung einer Saumvegetation

  • Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen

Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Stadt Veringenstadt.

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), c), d), e), f), g), h), i), j) und 1a BauGB:

a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes;

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt;

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter;

e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern;

f) die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung von Gebäuden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie;

g) die Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, des Abfall- und des Immissionsschutzrechts, sowie die Darstellungen in Wärmeplänen und die Entscheidungen über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet gemäß § 26 des Wärmeplanungsgesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394);

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden;

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d;

j) unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i

b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Anlage Wasserwerk Hermentingen“ vom 11.05.2026

  • Betroffene Themenkomplexe:

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. Bundenaturschutzgesetz, Reptilien, Insekten, Fledermäuse, Dicke Trespe, Vogelrevierkartierung, Offenlandvögel Feldlerche und Wachtel, Betroffenheit von Feldlerchenrevieren, Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen, CEF-Maßnahme.

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg, vom 12.04.2024, 27.02.2025 und 28.02.2025

  • Betroffene Themenkomplexe:

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund trockene Standorte, Kernflächen/-räume des Biotopverbunds, Durchgängigkeit/Funktionsfähigkeit/Entwicklungsfähigkeit des Biotopverbunds, geschützte Offenlandbiotope, Vorbehaltsgebiet für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Kriterien für die Zulässigkeit von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege.

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen – Referat 21 Bauleitplanung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, vom 15.04.2024

  • Betroffene Themenkomplexe:

Belange der Raumordnung: Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, Ziel der Raumordnung.

Belange der Landwirtschaft: Grenzflur gem. digitaler Flurbilanz.

Belange der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes: Maßnahmen zum Klimaschutz und -anpassung, Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), überragendes öffentliches Interesse von erneuerbaren Energien, Ausbau der erneuerbaren Energien, Klimaschutzziele.

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, vom 08.04.2024

  • Betroffene Themenkomplexe:

Wasserrecht: Niederschlagswasserbeseitigung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Grundwasserschutz, Wasserschutzgebiet „Westliche Lauchert“, Wasserschutzgebietszone IIIA.

Bodenschutz: Schutzgut Boden, Eingriffs-Ausgleichsbilanz, Merkblatt „Bodenschutz bei Bauarbeiten“, DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial“, Merkblatt „Erdauffüllungen/Erdaufschüttungen im Außenbereich“, Bodenschutzkonzept, sparsamer und schonender Umgang mit Boden, bodenkundliche Baubegleitung, Vorbereitung zur Begrünung, Bodenfeuchte, Maschineneinsatz, Lastverteilende Maßnahmen, Baustraßen, Baustelleinrichtung, Leitungsbau, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.

Abfall: getrennte Sammlung und Verwertung von Abfällen, Verwertung mineralischer Rohstoffe, Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken.

Naturschutz: Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege, gebietsheimisches Saatgut UG 13 (Schwäbische Alb), Sicherung planexterner CEF Maßnahme Feldlerche, ökologische Baubegleitung, vorgezogene Umsetzung und Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen.

Landwirtschaft: benachteiligtes Gebiet, Gebiet mit erheblichen naturräumlich bedingten Nachteilen, Grenzflur, landbauproblematische Flächen, CEF-Maßnahme auf landwirtschaftlicher Fläche, Rückbauverpflichtung.

Forst: Unterschreitung Waldabstand, Einschränkungen der Waldbewirtschaftung, Gefahrensituationen auf den Wald (z. B. Feuergefahr), Gefahrensituationen auf PV-Module (z. B. Sturmwurf).

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Naturparks Obere Donau, Wolterstraße 16, 88631 Beuron, vom 25.03.2024

  • Betroffene Themenkomplexe:

Keine lokale/überregionale bedeutsame Erholungsschwerpunkte von Naturparkrelevanz, keine Fläche mit besonders bedeutsamer ökologischer Funktion, Ausgleich Feldlerchenrevier (CEF-Maßnahme), kleintierdurchlässige Gestaltung Einfriedungen.

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Stellungnahmen des Landesdenkmalamts Baden-Württemberg, Berliner Straße, 88631 Beuron, vom 25.03.2024

  • Betroffene Themenkomplexe:

Archäologische Denkmalpflege.

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d), 1a BauGB:

Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg – Abt. 8 Forstdirektion, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 27.02.2024

  • Betroffene Themenkomplexe:

Unterschreitung Waldabstand, Einschränkungen der Waldbewirtschaftung, Gefahrensituationen auf den Wald (z. B. Feuergefahr), Gefahrensituationen auf PV-Module (z. B. Sturmwurf).

  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), f), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 03.07.2026, Stellungnahmen an info(@)veringenstadt.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Stadt Veringenstadt (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Stadt Veringenstadt (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Die Angabe von Daten in Stellungnahmen ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zum Datenschutz können unter https://www.veringenstadt.de/rathaus-service/impressum-service/datenschutz abgerufen werden.

Veringenstadt, den 29.05.2026

gez. Maik Rautenberg

Bürgermeister

Anlagen: