Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Steuern & Gebühren

Steuern & Gebühren

 

Sie finden hier eine Übersicht der gängigsten Steuern und Gebühren. Die von den

Gemeinden erhobenen Steuern und Gebühren werden aufgrund gesetzlicher

Bestimmungen oder aufgrund von Satzungen erhoben. Die wichtigsten Satzungen

finden Sie in der Rubrik Satzungen.

 

Bundesrechnungshof

 

Der Bundesrechnungshof prüft

die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit

und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich Zu berichten.

Bankverbindungen

 

Hohenz. Landesbank Veringenstadt
IBAN DE42 6535 1050 0000 8800 62 
BIC SOLADES1SIG

Volksbank Hohenzollern
IBAN DE 95 6416 3225 0748 2200 03
BIC GENODES1VHZ

 

Abfallgebühren

 

Die Haushaltsgrundgebühr beträgt jährlich
bei einer Zahl von Haushaltsangehörigen von

 

1-Personenhaushalt

49,68 €

2-Personenhaushalt

66,96 €

3-Personenhaushalt

72,12 €

4-Personenhaushalt

76,68 €

5-Personenhaushalt

80,88 €

6-Personen und mehr

84,24 €

 

Die Grundgebühr für Gewerbebetriebe beträgt jährlich
bei einem Behältervolumen von

 

60 Liter Müllgefäß

34,92 €

80 Liter Müllgefäß

40,44 €

120 Liter Müllgefäß

47,64 €

240 Liter Müllgefäß

58,56 €

1.100 Liter Container (14 tägig)

448,56 €

1.100 Liter Container (7 tägig)

890,52 €

 

Die Restmüllgebühr beträgt für Privathaushalte und Gewerbebetriebe 0,10 Euro je Kilo Restmüll

 

Sperrmüll

 

auf Abruf (Holsystem) Transportkostenpauschale 20,00 Euro
Gewichtsgebühr je angefangenem kg 0,23 Euro

 

Selbstanlieferung (Bringsystem) je angefangenem Kilogramm  0,23 Euro

 

Bitte beachten Sie: Für Kleinmengen unter 10 kg wird beim Recyclinghof eine Pauschale in Höhe von 2,50 Euro erhoben.

 

Abwasser

  • Abwassergebühren ab 01.01.2017

    •  Schmutzwasser: 3,85 Euro/m³

    • Niederschlagswasser: 0,49 Euro/m²

Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr:

Die Abwassergebühr berechnete sich bislang ausschließlich nach
der bezogenen Menge an Frischwasser, d. h. die Abwassermenge
wurde mit der bezogenen und durch den Wasserzähler festgestellten
Frischwassermenge gleichgesetzt. Nach einem im März 2010 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist dieses Verfahren nicht mehr zulässig.

Als Folge des Gerichtsurteils ist die Gemeinde gezwungen:
• Das anfallende Abwasser nach Schmutz- und Regenwasser zu unterscheiden
• Die Kosten für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung getrennt zu ermitteln und getrennt umzulegen

Die Menge des anfallenden Regenwassers wird durch die Größe der versiegelten Flächen bestimmt, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Die versiegelten Flächen werden flurstücksbezogen für die gesamte Gemeinde erfasst und die Kosten für die Regenwasserbeseitigung werden auf diese Flächen umgelegt. Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden weiterhin nach dem Maßstab der bezogenen Frischwassermenge umgelegt.

 

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich 84,00 Euro

  • Jeder weitere Hund jährlich 168,00 Euro

  • Zwingersteuer (bis 5 Hunden) jährlich 252,00 Euro

  • Zwingersteuer (6 bis 10 Hunde) jährlich 504,00 Euro

  • Zwingersteuer je weitere 5 Hunde jährlich 252,00 Euro

 

Kindergartenbeitrag

Regelkindergarten Veringenstadt / Veringendorf - Württembergisches Gebührenmodell

(Die Berechnung erfolgt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, welche im selben Haushalt leben.)

Gebühr für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 J.                 114,00 €

Gebühr für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kinder unter 18 J.                  87,00 €

Gebühr für ein Kind aus einer Familie mit drei Kinder unter 18 J.                   58,00 €

Gebühr für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kinder unter 18 J.   19,00 €

Die Gebühren für die Ganztagesbetreuung bzw. durchgehende Öffnungszeiten im Kindergarten Deutstetten und die Kindergrippe in Veringendorf entnehmen Sie bitte dem Infoblatt der Stadt Veringenstadt, erhältlich auf dem Rathaus.

 

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A 340 v.H. (Landwirtschaft) 

  • Hebesatz Grundsteuer B 350 v.H.

  • Hebesatz Gewerbesteuer 350 v.H.

 

Wasser

  • Wasserzins 2,65 Euro/m³  zzgl. 7 % Mwst.

 

Unsere Veranstaltungen

Sind Sie
noch auf der Suche?

Durchsuchen Sie die Seite mit Stichwörtern: