Steuern & Gebühren
Sie finden hier eine Übersicht der gängigsten Steuern und Gebühren. Die von den
Gemeinden erhobenen Steuern und Gebühren werden aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen oder aufgrund von Satzungen erhoben. Die wichtigsten Satzungen
finden Sie in der Rubrik Satzungen.
Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich Zu berichten. |
Bankverbindungen
Hohenz. Landesbank Veringenstadt Volksbank Hohenzollern |
Abfallgebühren
Die Haushaltsgrundgebühr beträgt jährlich
bei einer Zahl von Haushaltsangehörigen von
1-Personenhaushalt |
49,68 € |
2-Personenhaushalt |
66,96 € |
3-Personenhaushalt |
72,12 € |
4-Personenhaushalt |
76,68 € |
5-Personenhaushalt |
80,88 € |
6-Personen und mehr |
84,24 € |
Die Grundgebühr für Gewerbebetriebe beträgt jährlich
bei einem Behältervolumen von
60 Liter Müllgefäß |
34,92 € |
80 Liter Müllgefäß |
40,44 € |
120 Liter Müllgefäß |
47,64 € |
240 Liter Müllgefäß |
58,56 € |
1.100 Liter Container (14 tägig) |
448,56 € |
1.100 Liter Container (7 tägig) |
890,52 € |
Die Restmüllgebühr beträgt für Privathaushalte und Gewerbebetriebe 0,10 Euro je Kilo Restmüll
Sperrmüll
auf Abruf (Holsystem) Transportkostenpauschale 20,00 Euro
Gewichtsgebühr je angefangenem kg 0,23 Euro
Selbstanlieferung (Bringsystem) je angefangenem Kilogramm 0,23 Euro
Bitte beachten Sie: Für Kleinmengen unter 10 kg wird beim Recyclinghof eine Pauschale in Höhe von 2,50 Euro erhoben.
Abwasser
Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr: |
Hundesteuer
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Kindergartenbeitrag Regelkindergarten Veringenstadt / Veringendorf - Württembergisches Gebührenmodell (Die Berechnung erfolgt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, welche im selben Haushalt leben.) Gebühr für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 J. 114,00 € Gebühr für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kinder unter 18 J. 87,00 € Gebühr für ein Kind aus einer Familie mit drei Kinder unter 18 J. 58,00 € Gebühr für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kinder unter 18 J. 19,00 € Die Gebühren für die Ganztagesbetreuung bzw. durchgehende Öffnungszeiten im Kindergarten Deutstetten und die Kindergrippe in Veringendorf entnehmen Sie bitte dem Infoblatt der Stadt Veringenstadt, erhältlich auf dem Rathaus.
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Grund- & Gewerbesteuer
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Wasser
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