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Netze BW GmbH
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Europäische Union
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aktuelle Wahlen: Bundestagswahl

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Hier finden Sie Informationen rund um die anstehende und künftigen Wahlen.

Hinweise zur Wahl

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Hinweise für Briefwähler*innen

Briefwahlunterlagen können persönlich letztmalig am Freitag, 21. Februar 2025 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Veringenstadt beantragt werden.

Sämtliche Briefwähler*innen sollten darauf achten, dass die vollständigen Briefwahlunterlagen am Wahltag, spätestens um 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Veringenstadt (Rathaus Veringenstadt, Im Städtle 116, 72519 Veringenstadt) eingegangen sind. Werden Briefwahlunterlagen mit der Deutschen Post an das Wahlamt versendet, so sollten diese bis spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden, um eine pünktliche Zustellung gewährleisten zu können. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden!

Wahlscheinantrag online

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 erhalten sämtliche Wahlberechtigte bis spätestens 2. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungsbriefe. Wer sich am Wahltag außerhalb der Gemeinde aufhält oder aus einem sonstigen Grund nicht an der Wahl in seinem Wahllokal teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Durch die Zusendung Ihrer Wahlbenachrichtigung erhalten Sie mit dem auf der Rückseite abgedruckten Antrag die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt zu beantragen. Die Erteilung eines Wahlscheines kann persönlich, durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail (an reinberger(@)veringenstadt.de) oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Bei der Antragsstellung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Familienname;
  • Vorname(n);
  • Geburtsdatum;
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort);
  • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer angeben, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind (rechts oben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung).

Mit dem für Sie personalisierten QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung erhalten Sie neben der Möglichkeit der schriftlichen Briefwahlbeantragung auch die Möglichkeit bequem von zuhause aus über das Internet Ihre Briefwahlunterlagen elektronisch zu beantragen. Zusätzlich bieten wir Ihnen mit diesem Dienst eine weitere Möglichkeit der elektronischen Beantragung eines Wahlscheines über das Internet ohne einen personalisierten QR-Code an.

Zum elektronischen Wahlscheinantrag über das Internet gelangen Sie hier.

Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Es erfolgt automatisch eine Prüfung, bei der ermittelt wird, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ob die von Ihnen angegebenen Daten korrekt sind. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer (rechts oben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung). Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr möglich.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 finden Sie hier.

Die Wahlergebnisse zu den vergangenen Wahlen finden Sie hier.

Weiterführende Links

Wahlkalender

JahrWahlartTurnus
2026Landtagswahl5 Jahre
2029Wahl zum Europäischen Parlament5 Jahre
2029Kommunalwahl5 Jahre
2030Bürgermeisterwahl8 Jahre